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Homogenes Feiern

Test von Antidiskriminierungsbüro und Stura offenbart rassistische Einlasskontrollen in Leipziger Clubs

Eine zu kurze Restlaufzeit des Visums, Privatparty, nur Stammgäste oder falsche Kleidung - Mit diesen Begründungen wiesen Türsteher drei ausländisch aussehende Studenten an Leipziger Clubs ab. Die Gruppe untersuchte im Rahmen eines Testings des Antidiskriminierungsbüros Sachsen (ADB) und des StudentInnenRats (Stura) der Universität Leipzig Diskriminierungen an Clubeingängen im Zentrum und der Südvorstadt.

Im Ergebnis monierten die Tester bei sechs von elf untersuchten Diskotheken rassistische Einlasskontrollen. Konkret genannt werden im am Freitag veröffentlichten Untersuchungsbericht der City Club, das L1, das Nachtcafé, das Night Fever, das Alpenmax und das Velvet.

Um belastbare Ergebnisse zu erhalten, schickten die Tester auch eine in allen anderen Merkmalen vergleichbare Kontrollgruppe ins Rennen, die jedoch aus typisch mitteleuropäisch anmutenden Männer bestand. Sie versuchten jeweils direkt nach der Testgruppe, in die Clubs zu gelangen, was ihnen auch problemlos gelang.

Daniel Bartel, Mitarbeiter des ADB und Teil der Kontrollgruppe, berichtet, dass sie, wenn die Testpersonen abgewiesen wurden, bei den Türsteher nachgefragt hätten, ob auch sie auf Grund der jeweils genannten Begründung keinen Einlass erhalten würden. "Daraufhin bekamen wir einen Blick zu geworfen und zu diesem kam noch eine Geste, die sagte: 'Komm doch rein, das ist doch gar keine Privatparty'".

Für Bartel sind Diskriminierungen in Leipziger Clubs keine Neuheit. Bereits 2006 und 2008 gab es ähnliche Untersuchung mit ähnlichen Ergebnissen. "Das ist ein zeitstabiles und strukturelles Problem. Die Clubs, die wir damals getestet haben, gibt es teilweise nicht mehr, aber die Diskriminierung ist geblieben", so Bartel.

Damit sich dies zukübftig dauerhaft ändert, ziehen die Testpersonen diesmal vor Gericht. Nach dem Testabend im Oktober konfrontierte das ADB die Clubs zunächst mit den Ergebnissen und bat um Stellungsnahme. Da dies nicht zu den gewünschten Selbstverpflichtungen führte, wurde der Rechtsanwalt Jakob Simon hinzugezogen. Dieser verschickte Zahlungsaufforderungen an die Clubbetreiber wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Damit wollte das ADB zeigen, dass es ihm ernst ist.

"Ich habe an den Reaktionen gemerkt, dass den Clubs gar nicht klar war, dass es da Verpflichtungen gibt", berichtet Simon. Diese hätten stattdessen auf ihr Hausrecht gepocht, obwohl das Antidiskriminierungsgesetz über diesem stehe. In der Folge scheiterten Verhandlungen über außergerichtliche Einigungen, so dass nun das Amtsgericht Leipzig im Frühjahr über sieben Klagen entscheiden muss.

Doch Bartel sieht nicht nur die im Test auffälligen Clubs in der Verantwortung. Deshalb formulierte das ADB einen Aufruf mit fünf Schritten, der allen Diskotheken helfen soll, einen diskriminierungsfreien Einlass zu gewährleisten. Neben der entsprechenden Schulung der Mitarbeiter und einer schriftlichen Fixierung in der Hausordnung wird darin auch gefordert, die Einlassregeln mehrsprachig und sichtbar aufzuhängen, um Transparenz sicherzustellen.

"Rassistische Einlasskontrollen sind ein Problem, dass vor allem Männer betrifft", erörtert Bartel. Als Grund dafür sieht er vorherrschende Stereotype, nach denen diese als besonders aggressiv gelten. Nicht deutsch aussehende Frauen würden dahingegen eher als exotisch bezeichnet und seien daher in den Clubs gern gesehene Gäste.

Der ADB-Mitarbeiter berichtet, dass die Diskriminierungen in Migrantenkreisen derart zur Alltagserfahrung gehören würden, dass sich bereits Ausweichstrategien etabliert hätten. So versuchten die jungen Männer etwa in Begleitung einer weißen Frau oder nur in sehr kleinen Gruppen unterwegs zu sein, um ihre Einlasschancen zu erhöhen.

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Kommentare

Es hat zu DDR Zeiten NIEMANDEN interessiert, ob wir Leipziger in die Discos kamen oder nicht, ob wir im eigenen Land durch ausländische Studenten, die mit Westgeld wedelten und höhnisch grinsend an uns vorbei den Einlass passierten, diskriminiert und verhöhnt worden oder nicht, doch heute steht so etwas (warum auch immer?!?) auf Seite 1 der Zeitung und die Diskothekenbetreiber werden sogar verklagt, Wahnsinn! Da kann ein in der DDR aufgewachsener Mensch nur mit dem Kopf schütteln!!! Man wird durch das Lesen solcher reißerischen Storys, die alte Erinnerungen wieder ans Tageslicht befördern und das die armen Betroffenen nun sogar Schadenersatz verlangen, zum 2. Mal verhöhnt. Vielen Dank!!!

stimmt.......da gehe ich total konform........mit Dir........ich sage nur Eden und schauhaus.......

Richtig Demokrat, verhöhnt wirst du und alle anderen die nicht in ne DDR-Disse gelassen wurden, damals ina DDR, ne Diktatur, ohne Rechtsstaat. Ja überhaubt diese ganze dreckige Demokratie ist doch eine komplette Verhohnepiepelung deiner Vergangenheit. Die machen das alles nur, um sich über dich lustig zu machen. Das machen die!

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