Der Hochschulentwicklungsplan 2020 (HEP) hat das sächsische Kabinett passiert. Am Dienstag stellte Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer die Eckpunkte des Papieres offiziell in Dresden vor. Dabei gab es jedoch kaum signifikante Änderungen gegenüber dem bereits seit dem Sommer bekannten Entwurf.
So hält die Staatsregierung weiterhin am Abbau von knapp 300 an den sächsischen Hochschulen bis zum Jahr 2016 fest. Die Außenstandorte Reichenbach (Westsächsische Hochschule Zwickau) und Roßwein (Hochschule Mittweida) sollen geschlossen werden. Außerdem sieht der HEP die Einrichtung sogenannter Wissenschaftsräume vor, die der besseren Kooperation der regionalen Hochschulen untereinander sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen dienen soll. Eine wesentliche Neuerung ist die geplante Einführung der Grundschullehrerausbildung an der Technischen Universität Chemnitz. Auf Grundlage des HEP will das Wissenschaftsministerium (SMWK) in den nächsten Monaten konkrete Zielvereinbarungen mit den Hochschulen schließen.
Neben dem HEP präsentierte von Schorlemer am Dienstag auch erste Eckpunkte des geplanten "Hochschulfreiheitsgesetzes", welches vom schwarz-gelben Kabinett zur Anhörung freigegeben wurde. Demnach sollen die Hochschulen des Landes künftig mehr Autonomie erhalten. Sie sollen auf die Stellenplanbindung verzichten können und größere Spielräume bei der Besoldung von Professoren erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hochschulen eine kaufmännische Haushaltsführung nachweisen können.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren. Studenten, die ihre Regelstudienzeit um mehr als fünf Semester überschritten haben, sollen 500 Euro pro Semester zahlen. Von der Regelung ausgenommen werden sollen krankgeschriebene Studenten und Studientinnen, die ein Kind bekommen haben. Zudem plant das SMWK künftig Absolventen von Unis und Fachschulen, die promovieren wollen, gesetzlich gleichzustellen.
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