Wer heute einen Bachelorstudiengang anfängt, muss mit einer enormen Arbeitslast rechnen, die das Vollzeit-Studium für einige Jahre zu seinem Lebensinhalt macht. Wer dies nicht kann, beispielsweise weil er Kinder hat oder einen Nebenjob, steht schlecht da. Für diese Studenten wäre ein Teilzeitstudium das Mittel der Wahl. Tatsächlich sieht das Sächsische Hochschulgesetz ein solches vor – sofern die jeweiligen Studienordnungen dies abklären.
In diesen gibt es das Teilzeitstudium wiederum noch nicht, zumal dies mit großem organisatorischem Aufwand verbunden ist. „Besondere Schwierigkeiten sehen wir dabei in den Naturwissenschaften und der Medizin“, weiß Ina Schulz, Service-Beraterin des StudentInnenRats der Uni. Zwar seien bisherige Anfragen in einigen Fachbereichen nicht abgelehnt worden, dennoch kämen für die meisten doch eher private Hochschulen oder ein Fernstudium infrage.
Auch seien neben internen bürokratischen Hürden politische Regelungen ein Problem: „Teilzeitstudenten sind prinzipiell nicht bafög-berechtigt, da sie nicht als Studenten anerkannt werden“, sagt Schulz. Auch bei den Krankenkassen kann es daher zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Studentenstatus kommen. Auch wer sein Studium nach Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt, bekommt keine staatliche Förderung mehr. „Das betrifft vor allem jene, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht haben, oder denen die Kindererziehung dazwischen kam“, so Schulz. Die meisten Betroffenen müssten daher arbeiten und könnten nicht in Vollzeit studieren.
In der Universitätsleitung, die sich seit 2007 ausdrücklich zur Familienfreundlichkeit bekennt und diese gezielt fördern will, ist das Problem bekannt. Auch der Prorektor für Bildung und Internationales, Claus Altmayer, ärgert sich über bürokratische Hürden bei der Umsetzung der Regelungen zum Teilzeitstudium, kann jedoch bisher auf keine konkreten Lösungsansätze verweisen. Zwar wisse man um die mangelhafte Situation, doch räume man ihr derzeit nur niedrige Priorität ein: „Die Anzahl der Anträge ist gering, außerdem sind derzeit andere Dinge akut, wie der Qualitätspakt Lehre.“
Ob es in naher Zukunft zu einer Festschreibung von Teilzeit-Studienangeboten kommen wird, ist daher fraglich. Interessenten werden sich weiterhin auf individuelle Absprachen mit den jeweiligen Instituten verlassen müssen.
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