Es ist schwer, dem Gedanken gerecht zu werden, Pädophilen eine Chance zur Hilfe zu gewähren. Immer wieder schleicht sich der leise Verdacht ein, dass die Opfer keine Möglichkeit hatten, sich den sexuellen Übergriffen des Täters zu entziehen. Warum sollte man dann den Tätern die Chance zur Läuterung gewähren und sie nicht stattdessen einsperren? Wie lassen sich Hilfsmaßnahmen gegen Pädophilie rechtfertigen, wenn die Tat schon durch das Gesetz bereits ihren negativen Charakter erhält? Ebenso ist es kompliziert, objektiv über Initiativen zu diskutieren, wenn die Gesellschaft nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch das negative Bild in den Medien geprägt ist. Im Bereich des Hellfelds, welches alle bekannt gewordenen Straftäter benennt, lassen sich Erfolge verzeichnen. Im Raum des Dunkelfelds, welches die Differenz zwischen den registrierten Straftaten und der vermutlich begangenen Kriminalität darstellt, ist Erfolg fraglich, wenn die Präventionstherapien anonym stattfinden. Andererseits ist es wichtig, die Identität möglicher Täter zu schützen.
In vielerlei Hinsicht erscheint das Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ an dieser Stelle angebracht. Auf Grund des umfassenden Grundrechtsschutzes und der daraus resultierenden Rechtsschutzgarantie wird selbst dann der Rechtsschutz gewährt, wenn jemand zuvor strafrechtlich belangt worden ist. Demnach ist es falsch, Menschen mit pädophilen Neigungen weniger Schutz und Hilfe zu bieten, da es dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen würde. Daraus lässt sich die Idee der Prävention von Straftaten ableiten. Es werden Maßnahmen ergriffen, die den potenziellen Täter daran hindern sollen, sich überhaupt strafbar zu machen. Der Sinn von ambulanten Stationen gegen Pädophilie besteht vor allem darin, die noch nicht strafrechtlich belangten Täter zu erreichen. Ihnen soll die Chance gewährt werden, ihr Verhalten unter Kontrolle zu bringen.
Es kann der Gesellschaft nur nutzen, solche Stationen einzurichten. Pädophilen muss in Bezug auf ihre sexuellen Neigungen geholfen werden. Es wird aktiv ein Problem behandelt, das nicht geleugnet werden darf. Außerdem ist es dringend notwendig, einerseits die Kinder vor Übergriffen zu schützen, andererseits den potenziellen Tätern zu helfen, gar nicht erst straffällig zu werden. Für den Augenblick reicht es vielleicht, jemanden für seine Tat zu bestrafen. Das Problem an sich lässt sich jedoch nur durch die Vermittlung von Hilfe, in diesem Fall durch entsprechende Therapiestationen, lösen. Solche Stationen sind wichtig, um die Fähigkeit, Empathie zu empfinden, zu schulen. Emotionen und Konflikte zu bewältigen, kann gelernt werden. Der potenzielle Täter kann sich in der Therapie mit seinem Verhalten auseinander setzen. Er muss verstehen, dass nicht seine sexuellen Gefühle schuldhaft sind, sondern das möglicherweise daraus folgende Verhalten.
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