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    Uni Leipzig erhält neue Grundordnung – Größerer Hochschulrat

    Die Universität Leipzig erhält eine neue Grundordnung. Der Erweiterte Senat verabschiedete Mitte November ein entsprechendes Dokument, das künftig die bisher geltende vorläufige Grundordnung ablösen soll. Die Grundordnung kann als Verfassung der Hochschule verstanden werden und regelt wesentliche Zuständigkeiten von Organen.

    Hintergrund der Neufassung sei eine inhaltliche Straffung, die die Ordnung praktikabler machen solle, erläutert Rektorin Beate Schücking. Außerdem sei das Ziel, dass „künftig Studierende und Promovierende stärker als bisher an Entscheidungen rund um die Universität partizipieren“ können.

    Die augenfälligste Änderung in der neuen Grundordnung ist formaler Natur. Es wurde festgelegt, dass künftig „die gesamte Ordnung im generischen Femininum geschrieben wird“, erklärt Marcel Wodniock, ein ehemaliges Mitglied des erweiterten Senats. Man betrachte diese Änderung „als politisches Signal“. Konkret bedeutet das generische Femininum, dass Personen generell in der weiblichen Form erwähnt werden, also beispielsweise nur noch von „Studentinnen“ und nicht mehr von „Studenten“ die Rede ist.

    Eine weitere Neuerung betrifft die Stärkung des Promovierendenrates (ProRa), der künftig mehr Zuständigkeiten und Aufgaben erhalten soll. Es sei aber fraglich, ob diese Überarbeitung beim Wissenschaftsministerium (SMWK) auf Zuspruch stoßen werde, meint Wodniock. Bereits während der Sitzung des Erweiterten Senats seien diesbezüglich verschiedene Rechtsauffassungen aufgetreten.

    Weiterhin beinhaltet die neue Grundordnung eine Vergrößerung des Hochschulrates von derzeit sieben auf neun Mitglieder. Damit entsprach der Erweiterte Senat dem Antrag der Hochschulratsvorsitzenden Monika Harms. Sie hatte die hohe Arbeitsbelastung der bisherigen Mitglieder moniert und betont, der Hochschulrat könne mit sieben Mitgliedern eine ernsthafte Bewältigung der gestellten Aufgaben nicht gewährleisten. Die studentischen Vertreter sprachen sich mehrheitlich gegen die Vergrößerung aus. „Die sächsische Staatsregierung hat mit diesem Organ eine Art Aufsichtsrat geschaffen und die Bestrebung verfolgt, aus der Universität ein Unternehmen zu machen“, begründet Wodniock diesen Schritt.

    Ob und wann die neue Grundordnung in Kraft tritt, hängt nun vom SMWK und dem Rektorat ab. Beide müssen noch ihre Zustimmung erteilen. Beim Rektorat sieht Wodniock keine Probleme, da „die Rektorin im Verlauf der Beratungen ihre Kritik bereits vorgebracht“ habe. Dahingegen könnte, nach Wodniocks Einschätzung, die Zustimmung des SMWK zum „Knackpunkt“ werden.

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